Mietrecht

Kündigung

Jeder Mieter kann in der Regel innerhalb einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende das Mietverhältnis kündigen. Die Vertragsparteien können allerdings auch im Einzelfall andere Kündigungsfristen vereinbaren.

Für den Vermieter richtet sich die Kündigungsfrist nach der Fortdauer des Mietverhältnisses. Je länger das Mietverhältnis, desto länger die Kündigungsfrist.

Kündigungsfristen für Vermieter

–          0-5 Jahre Mietdauer:   3 Monate Kündigungsfrist

–          5-8 Jahre Mietdauer:   6 Monate Kündigungsfrist

–          ab 8 Jahre Mietdauer: 9  Monate Kündigungsfrist

Im Falle einer Kündigung des Mietverhältnisses seitens des Vermieters, bestehen allerdings für die Betroffenen viele Möglichkeiten, gegen die Kündigung vorzugehen. Häufig sind die Kündigungserklärungen wegen formeller Fehler unwirksam.

Wir überprüfen für Sie, ob die Kündigung wirksam zustande gekommen ist und beraten/vertreten Sie bei Räumungsklagen.