Familienrecht | Anwaltskanzlei Mechriki

Der Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit liegt im Familienrecht. Ich berate Sie unter anderem bezüglich Ehegatten- und Kindesunterhalt, sowie in allen Fragen rund um Trennung und Scheidung und setze Ihre Rechte durch.

Zu den Schwerpunkten im Familienrecht zählen u. a.:

  • Sorgerechtssachen

  • Kindesunterhalt

  • Trennungsunterhalt

  • Scheidung

  • Umgangsrecht

  • Wohnungszuweisung

  • Gewaltschutz

Auch im „worst case” eines gewalttätigen (Ex-) Partners vertrete ich Sie mit der notwendigen Sensibilität und behandle Ihr Anliegen absolut vertraulich. Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist der Kindesumgang und das Sorgerecht.

 

Scheidung

Der Anteil geschiedener Ehen in Deutschland ist mit einem Drittel relativ hoch.

In der Theorie ist ein Scheidungsverfahren juristisch eine einfache Sache. Sind sich beide Ehepartner über das Scheitern der Ehe einig, genügt die Einhaltung eines Trennungsjahrs und ein Termin von wenigen Minuten vor dem Amtsgericht.

Komplizierter wird die Angelegenheit, wenn – wie so häufig – im Rahmen der Ehe größere Werte aufgebaut wurden. Diese Werte beginnen bei einem gemeinsamen Kraftfahrzeug und enden oft beim Eigenheim oder der Altersvorsorge, welche die Partner (im Vertrauen auf die gemeinsame Ehe) abgeschlossen haben. Denn wer denkt schon im Rahmen einer funktionierenden Ehe an mögliche Scheidungsfolgen?

Hier berate ich Sie auch bei Eheverträgen. Mit einem Ehevertrag lassen sich vor oder auch während einer Ehe wichtige Dinge regeln. Dies hilft, um später Streitigkeiten zu vermeiden.

 

Umgang

Ein weiteres wichtiges Thema im Familienrecht ist der Bereich des Umgangsrechts.

Nach einer Trennung bestehen oft unterschiedliche Ansichten über die Ausgestaltung des Umgangs. Jede Seite der Kindeseltern versucht sowohl seine eigenen Interessen als auch Vorstellungen der Kindeserziehung durchzusetzen. Im Regelfall endet ein Umgangsverfahren mit der Einigung der Parteien. Diese kann beispielsweise so aussehen, dass das Kind jedes zweite Wochenende bei dem Elternteil verbringt, welcher für gewöhnlich nicht die Betreuung übernimmt.

Normalerweise darf der Umgang vom umgangsberechtigten Elternteil frei gestaltet werden. In Sonderfällen besteht jedoch auch die Möglichkeit eines sogenannten „begleiteten Umgangs“, welcher durch das Jugendamt oder eine vergleichbare Einrichtung betreut wird.

 

Sorgerecht

Neben dem Umgang stellen Sorgerechtsstreitigkeiten einen weiteren Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit dar. Sorgerechtssteitigkeiten können zum einen anlässlich der Trennung der sorgeberechtigten Elternteile anlässlich einer Trennung entstehen. Hierbei kann ich beiden Elternteilen nur raten, die Kinder möglichst fern von den Streitigkeiten zu lassen, dann die Kinder sind in erster Linie die Leidtragenden der elterlichen Konflikte.

Zum anderen vertrete ich regelmäßig Elternteile bei Problemen mit dem Jugendamt. Die Jugendämter sind aufgrund ihres staatlichen Wächteramtes gehalten, von Amts wegen sämtlichen Fällen einer möglichen Kindeswohlgefährdung nachzugehen. Dies trifft beispielsweise zu, wenn Kinder unterschiedliche Verhaltensauffälligkeiten in der Schule zeigen und diese von dort dem Jugendamt gemeldet werden. Aber auch Fälle, in denen die Eltern regelmäßig Alkohol und / oder Drogen konsumieren sind ein potentieller Fall, bei dem das Jugendamt gehalten ist, einzuschreiten. Im Ergebnis ist es möglich, dass den Sorgeberechtigten die elterlicher Sorge oder Teile hiervon entzogen werden können. In solchen Fällen steht den Jugendämtern ein ganzes Maßnahmenpaket möglicher Kinder- und Jugendhilfemaßnahmen zur Verfügung. Dies beginnt beim für die Eltern relativ harmlosen Alkohol- bzw. Drogentest, kann aber auch im „worst case“ den Entzug wesentlicher Teile der elterlichen Sorge samt Unterbringung in einer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung bedeuten.

Lassen Sie sich deshalb frühzeitig beraten, um von mir eine erste Einschätzung zu erhalten und ggf. gerichtlichen Sorgerechtsstreitigkeiten vorzubeugen. 

 

Unterhalt

„Über Geld spricht man nicht.”

Dieser deutsche Grundsatz mag funktionieren, so lange alles gut läuft. Doch wenn eine Beziehung zu kriseln beginnt und letztendlich scheitert, erweist sich dieses Verhalten oft als Problem.

Zudem gilt der ungeschriebene Grundsatz, dass sich die finanzielle Situation der geschiedenen Ehefrau massiv verschlechtert. Insbesondere, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, besteht häufig für den betreuenden Elternteil die unbedingte Notwendigkeit einer Unterhaltszahlung. Bei fehlender gerichtlicher Durchsetzung eines Unterhaltsrechts ist der Berechtigte auf das Wohlwollen des ehemaligen Partners angewiesen. Das fällt jedoch häufig, auch aus emotionalen Gründen, nicht besonders hoch aus. Daher bedeutet eine Trennung für denjenigen Ehepartner, der während der Ehezeit nicht gearbeitet hat, häufig den sozialen Abstieg. Insbesondere  Frauen können dadurch potentiell zum Sozialfall werden, wenn Sie Ihre Rechte nicht mit der nötigen Entschlossenheit durchsetzen. Wenden Sie Sicht deshalb im Falle einer Trennung möglichst frühzeitig an mich, um zu erörtern, ob und in welcher Höhe Unterhaltsansprüche bestehen.

Doch wie so oft hat jede Medaille zwei Seiten. Nicht selten sehen sich Betroffene auch unberechtigten Forderungen bezüglich Kindes-/Ehegattenunterhaltes ausgesetzt. Ob ein Unterhaltsanspruch überhaupt gegeben ist, bedarf ebenso einer juristischen Prüfung wie die Berechnung der Höhe des Unterhalts.

Ich werde bei einer reinen Unterhaltsberechnung für sie tätig und kann den geschuldeten Unterhalt auch gerichtlich für Sie durchsetzen, sofern es erforderlich ist.


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