Sozialrecht | Anwaltskanzlei Mechriki

Haben Sie Ärger mit den Behörden? Wir beraten und unterstützen Sie u. a. in folgenden Gebieten des Sozialrechts:

  • Arbeitslosengeld 2 nach dem SGB II (besser bekannt als „Hartz 4“)
  • Arbeitslosengeld 1 nach dem SGB III
  • Krankenversicherung
  • Berufsunfähigkeit
  • Rentenangelegenheiten
  • Sozialhilfe
  • Wohngeld

Gerade im Bereich Arbeitslosengeld 2 kommt es immer wieder zu falschen Berechnungen seitens der zuständigen Jobcenter. Für einen ALG-2-Empfänger stellt ein falsch berechneter Bedarf jedoch eine existenzgefährdende Situation dar. Um dem abzuhelfen, führen wir für Sie Widerspruchsverfahren sowie Eil- und Klageverfahren vor den Sozialgerichten durch. Die Kosten unserer Beauftragung sind dabei in aller Regel durch die Prozesskostenhilfe abgedeckt und werden von der Justizkasse übernommen.

Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.

Wenden Sie sich bei Fragen in diesen Bereichen an unsere Kanzlei.