Arbeitsrecht | Anwaltskanzlei Mechriki

Ich vertrete Sie im Arbeitsrecht insbesondere beim Kündigungsschutz. Bei einer Kündigung des Arbeitnehmers muss nicht jede Kündigung des Arbeitsverhältnisses hingenommen werden. Sehr häufig bestehen Rechtschutzmöglichkeiten, gegen diese Kündigung vorzugehen. Man sollte als Betroffener allerdings nicht die Fristen außer Acht lassen. Möchte man sich gegen die Kündigung wehren, hat man nur 3 Wochen seit Erhalt der Kündigung Zeit, um eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen. Lassen Sie sich deshalb im Falle einer Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses durch Ihren Arbeitgeber schnellstmöglich bei mir beraten. Teilen Sie uns am Telefon auch mit, wann Sie die Kündigung erhalten haben.

Ich vertrete Sie im Verfahren vor dem Arbeitsgericht unter anderem bei

  • Kündigung / Kündigungsschutzklage
  • Überprüfung von Abmahnungen und deren Abwehr
  • Durchsetzung von Gehalts- und Urlaubsansprüchen
  • Abfindung

Bei mir erhalten Sie schnellstmöglich einen Beratungstermin. Rufen Sie mich an.

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